SBU oder BUZ?
Jeder Berufstätige, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte sich als erstes darüber klar werden, was genau er sich davon verspricht. Die Antwort scheint auf den ersten Blick klar zu sein: Er möchte seinen Verdienstausfall absichern, für den Fall, dass er berufsunfähig wird. Was vielen Verbrauchern jedoch nicht bewusst ist – obwohl es eigentlich auf der Hand liegt – ist die Tatsache, dass bei fehlendem Verdienst auch keine Beiträge mehr in die Rentenkasse einbezahlt werden. So sichert eine monatliche BU-Rente aus einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung zwar die Existenz während der Laufzeit des Versicherungsvertrages. Endet die Laufzeit aber – und das wird sie spätestens mit Eintritt ins Rentenalter – ist die BU-Rente weg! Und für die Altersrente ist nicht vorgesorgt.
Manche Menschen hoffen vielleicht, dass sie im Versicherungsfall aus der monatlichen BU-Rente noch immer Zahlungen für ihre Altersvorsorge tätigen können. Diese Hoffnung ist jedoch unrealistisch. Denn schließlich deckt die BU-Versicherung ohnehin nur einen Teil des monatlichen Einkommens (max. 70-80 % des Monatsnettos) ab. Häufig ist damit der direkte Weg in die Altersarmut vorgezeichnet. Daher sollten Sie beim Abschluss einer BU nicht allein die Absicherung Ihres Verdienstausfalles im Auge haben, sondern unbedingt auch Ihre Altersrentenansprüche!
Die Lösung dieses Problems ist sehr einfach. Sie haben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
In der ersten Variante schließen Sie statt einer selbstständigen BU (SBU) eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ab. Formal ist die Berufsunfähigkeitsversicherung hier eine Zusatzversicherung. Als Hauptversicherung kann eine Rentenversicherung gewählt werden. Der größte Teil der Prämie fließt in eine private Altersvorsorge. Sollte der Leistungsfall eintreten, so erhalten Sie nicht nur eine monatliche BU-Rente. Zusätzlich wird hier Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung gewährt; die Versicherung übernimmt also Ihre laufenden Sparbeiträge bis zum Rentenalter, die dabei auch noch um jährlich bis zu 10 % gesteigert werden können.
Oder Sie entscheiden sich für die andere Variante: Sie schließen sowohl eine selbstständige BU (SBU) als auch eine separate private Rentenversicherung ab. Für letztere empfiehlt sich ein Produkt, wodurch Sie ebenfalls im Falle einer Berufsunfähigkeit von den Beitragszahlungen befreit sind und der Ansparprozess von der Gesellschaft für Sie bis zum Renteneintrittsalter weiter fortgesetzt wird.
Nach beiden Varianten steht Ihrer privaten Altersrente nichts mehr im Wege! Für welches der beiden Modelle Sie sich entscheiden, ist größtenteils Geschmacksache. Für gutverdienende Selbstständige kann eine BUZ im Zusammenhang mit einer Rürup-Rente wegen der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge interessant sein. Auch innerhalb einer betrieblichen Altersvorsorge kann eine BUZ Vorteile haben, vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber im Wege einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss beteiligt.
Doch wie finden Sie heraus, welche BU die beste für Sie ist?
Auf das Kleingedruckte kommt es an
Die Bedingungen zur BU variieren von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif. Hier kommt es auf jedes Wort an. Gewisse Qualitätsstandards sollte eine gute BU-Police aber in jedem Fall erfüllen. Einige davon habe ich im Folgenden herausgegriffen und näher umrissen. Bitte beachten Sie aber, dass diese Liste nicht abschließend ist und eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Prüfen Sie, ob die Versicherungsbedingungen eine abstrakte Verweisung enthalten. Wenn ja, Finger weg von diesem Angebot! Was ist eine abstrakte Verweisung?Abstrakte Verweisung bedeutet, dass jemand nicht als berufsunfähig anerkannt wird, der zwar nicht mehr in seinem ursprünglichen Beruf arbeiten kann, aber noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnte, sofern diese seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. In diesem Falle wird der Versicherte auf diese andere Tätigkeit verwiesen. Es ist dabei unerheblich, ob er tatsächlich eine Anstellung in dem Verweisungsberuf findet oder nicht. Im Ergebnis bedeutet dies, dass keine BU-Rente ausgezahlt wird und der Versicherte seiner Arbeitslosigkeit ausgeliefert ist! Ein weiterer wichtiger Aspekt, der gerne übersehen wird: Auf eine abstrakte Verweisung sollte das Bedingungswerk nicht nur bei der Erstprüfung, sondern unbedingt auch bei den Nachprüfungen verzichten.
- Prognosezeitraum 6 Monate: Voraussetzung für die Leistungsgewährung aus einer BU-Versicherung ist eine ärztliche Prognose, dass die Person voraussichtlich über einen bestimmten Zeitraum ihren Beruf nicht wird ausüben können. Erleichterte BU-FeststellungIn schlechten Bedingungen wird eine Prognose von mindestens 3 Jahren erwartet, in sehr schlechten sogar die einer „dauernden Berufsunfähigkeit“. Dies erschwert es Ärzten, die Berufsunfähigkeit zu bescheinigen. Verlangen Bedingungen dagegen nur eine Prognose von mindestens 6 Monaten, fällt es Ärzten leichter, die Berufsunfähigkeit festzustellen und dem Versicherten, die Rentenzahlung zu erhalten. Eine bedingungsgemäße Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate ist daher aus Sicht des Versicherten zu begrüßen.
- Verzicht auf Meldefristen/Rückwirkende Leistung: In verbraucher- freundlichen Klauseln wird auf Meldefristen, innerhalb derer der Eintritt der Berufsunfähigkeit dem Versicherer gemeldet werden muss, komplett verzichtet. Dies ist sehr wichtig, weil BU-Meldungen oft sehr spät erfolgen. Kein Nachteil bei später BU-MeldungHäufig wird eine Erkrankung unterschätzt und der Betroffene rechnet zunächst mit einer Verbesserung seines Gesundheitszustandes. Erst wenn keine erhoffte Besserung eingetreten ist, erfolgt die Meldung an den Versicherer. Auch nach schweren Unfällen wird der Eintritt der Berufsunfähigkeit oft erst spät gemeldet, weil die Angehörigen entweder keine sofortige Kenntnis von der Existenz einer BU-Versicherung haben oder zunächst zu sehr mit der Pflege und Betreuung beschäftigt sind, um sich darum zu kümmern. Bei einem Bedingungswerk mit Meldefristen hätte dies zur Folge, dass die BU-Rente erst ab dem Folgemonat der Meldung gezahlt wird. Aufgrund des Umstandes, dass zwischen dem tatsächlichen Eintritt der BU und der eigentlichen Meldung lange Zeiträume verstreichen können, ist es äußerst wichtig, dass bis zu drei Jahre rückwirkend – und zwar ab Beginn des Eintritts der Berufsunfähigkeit – geleistet wird. Andernfalls kann dem Betroffenen wegen entgangener Versicherungsleistungen ein hoher Schaden entstehen.
- Beitragsstundung: Bis zur endgültigen Entscheidung, ob die Berufsunfähigkeit anerkannt wird oder nicht, können – insbesondere, wenn eine obergerichtliche Entscheidung aussteht – mehrere Jahre verstreichen. Für diesen Fall sollte der Versicherer die Möglichkeit anbieten, die laufenden Prämien zu stunden. Kein Verlust des VersicherungsschutzesIn einer angespannten Phase, in der der Antragsteller bereits vom Kranken- bzw. Krankentagegeld leben muss, wird damit ein für ihn dringend benötigter finanzieller Spielraum geschaffen. Andernfalls würde der Versicherte, der seine Versicherungsprämien weiter zahlen müsste, das in dieser Situation aber nicht vermag, schnell seinen Versicherungsschutz verlieren. Sollte sich später herausstellen, dass keine Leistungspflicht seitens des Versicherers bestand, müssen die zuvor gestundeten Beiträge selbstverständlich nachgezahlt werden. Dazu sollte eine angemessenen Frist, in der Regel 24 Monate, gewährt werden.
- Nachversicherungsgarantie: Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. So bleibt die Versicherungsleistung auch bei veränderter familiärer Situation wie Heirat oder der Geburt von Kindern oder einem Immobilienerwerb angemessen.
- Weltweiter Versicherungsschutz: In der modernen Arbeitswelt sind Arbeitnehmer immer häufiger zeitweilig im Ausland tätig. Dabei erstreckt sich die Auslandstätigkeit bei Weitem nicht immer nur auf die Europäische Union. Achten Sie darauf, dass in den Bedingungen ein unbegrenzter, weltweiter Schutz gewährt wird.
Wenn Sie wissen möchten, auf welche Klauseln es noch ankommt, oder Sie Ihre bestehende BU-Police von mir überprüfen lassen wollen, kontaktieren Sie mich.