Hilf dir selbst, dann hilft dir der Staat.

Es gehört zum Allgemeinwissen: Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nur noch einen geringen Anteil der benötigten Versorgung abdecken. Nach grober Schätzung wird ein gesetzlich Rentenversicherter pro Beitragsjahr nur etwa 1 % seines letzten Nettoeinkommens von der gesetzlichen Rentenkasse (DRV) erhalten. Ein 27-jähriger Uniabsolvent, der 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann als Rente also nur ungefähr 40 % seines letzten Nettoeinkommens erwarten. Ohne zusätzliche private Altersvorsorge kann der Lebensstandard der heute Berufstätigen im Alter nicht aufrechterhalten werden. Eine private Rentenversicherung gehört daher als Basisbaustein für Ihre Altersvorsorge unbedingt dazu. Denn nur diese garantiert Ihnen eine monatliche Rentenzahlung bis an Ihr Lebensende – selbst wenn Sie überdurchschnittlich alt werden sollten.

Besonders interessant wird die private Rentenversicherung, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine Vorsorge aufzubauen.

Direktversicherung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer kann eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Frage kommen, bei der die Einzahlungen – als Entgeltumwandlung – direkt vom Bruttogehalt an den Versicherer abgeführt werden. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber sind diese Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, genießen einen weiteren Vorteil. Sie müssen, im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten, bei der späteren Auszahlung der Betriebsrente, keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen!

Rürup-Rente: Das Steuergeschenk für Selbstständige

 Gut verdienende Selbstständige und Freiberufler profitieren dagegen von der Rürup-Rente. Diese ist auch als Basisrente bekannt, und stellt die einzige Möglichkeit der steuerlich geförderten Altersvorsorge für diese Personengruppe dar. Aber auch andere Vorsorgesparer wie Angestellte oder Beamte, die mehr fürs Alter tun und zugleich ihre Steuerlast reduzieren möchten, können von einer Basisrente profitieren.
Die staatliche Förderung wird hierbei nicht in direkter Form durch finanzielle Zulagen gewährt, sondern liegt darin, dass ein jährlich wachsender Teil der Einzahlungen von der Steuer befreit ist. Dadurch finanzieren sich quasi die Beiträge zum Teil selbst.  So können derzeit (Stand: 2015) 80% der Höchstbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Für Ledige sind hierzu pro Jahr maximal 22.172,- Euro, für Verheiratete sogar bis zu 44.344,- Euro ansetzbar. Bis zum Jahr 2025 steigt die Absetzbarkeit der Beiträge auf 100% an.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Rüruprente ist die Flexibilität der Einzahlungsmöglichkeiten, die besonders für Selbstständige interessant ist. So können Sie als Unternehmer –  je nach Entwicklung des Geschäftsjahres – weitere Zuzahlungen vornehmen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Überdies gibt es auch die Variante, einen Rürup-Vertrag mit einer einmaligen Zahlung zu schließen.

Später müssen die ausgezahlten Renten – zunächst nur zum Teil, ab 2040 dann aber zu 100 Prozent – versteuert werden. Diese nachgelagerte Besteuerung ist der große Vorteil der Rüruprente: Frühestens mit 62 Jahren erhält der Sparer daher eine lebenslange Rente zu einem Steuersatz, der üblicherweise niedriger ausfällt als im Berufsleben.

Wenn Sie mehr über die Vorteile der Rürup-Rente oder einer Direktversicherung wissen möchten, rufen Sie mich an oder senden mir eine E-Mail.

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