Eine private Pflegeversicherung – brauche ich die wirklich?

Sie entscheiden. Hier ein paar Fakten:

  • Laut Statistik werden 2 von 4 Männern und 3 von 4 Frauen im Laufe des Lebens zum Pflegefall.
  • Die gesetzliche Absicherung gegen das Pflegefallrisiko ist vergleichbar mit einer Teilkaskoversicherung. Sie reicht vielfach nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu decken.
  • Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, diese finanzielle Lücke aus eigenen Mitteln zu schließen, werden seine Angehörigen zur Zahlung herangezogen. Die Höhe der Inanspruchnahme hängt von deren individueller Leistungsfähigkeit ab.

Pflegetagegeld oder besser Pflegerente?

Im Wesentlichen gibt es zwei Alternativen zur Absicherung Ihres Pflegefallrisikos: Die Pflegetagegeld- und die Pflegerentenversicherung. Welche Variante für Sie geeigneter ist, lässt sich nur anhand einer individuellen Beratung ermitteln. Nachfolgend sind einige wesentliche Unterscheidungskriterien aufgeführt.

Pflegetagegeldversicherung:

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II, das am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Richtlinien für die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit komplett neu geregelt. Ab sofort erfolgt eine Einteilung in fünf Pflegegrade, die das bisherige System der drei Pflegestufen ersetzt. Entscheidend soll jetzt einzig der jeweilige Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit und der Fähigkeiten des Betroffenen sein. Für die Beurteilung und anschließende Festlegung des Pflegegrades werden als Begutachtungsinstrument insgesamt sechs Module eingeführt, welche in § 15 Abs. 2 SGB XI verankert sind. Die Begutachtung erfolgt allein durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei privat Versicherten durch den Medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherer, der Medicproof GmbH.

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit das vertraglich vereinbarte Tagegeld entsprechend des festgestellten Pflegegrads.
Dabei erfolgt die Ausszahlung des Pflegegeldes zur freien Verwendung des Versicherten und ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten, so dass das Pflegetagegeld auch pflegenden Angehörigen zugute kommen kann. Die Beiträge zur Pflegetagegeldversicherung sind relativ günstig und damit für viele auch erschwinglich, allerdings kann die Versicherung diese während der Laufzeit des Vertrages anheben. Zudem muss der Pflegebedürftige in den meisten Tarifen seine Monatsbeiträge weiterzahlen.

Alles in allem ist die Pflegetagegeldversicherung aber eine gute Möglichkeit, sein Pflegefallrisiko preiswert abzusichern.

Pflegerentenversicherung:

Auch bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung entscheiden Sie, welche Pflegestufen Sie absichern lassen wollen. Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie die vertraglich vereinbarte lebenslange Monatsrente. Nachweise für tatsächliche Pflegekosten müssen auch hier nicht erbracht werden. Für die Einstufung in eine Pflegestufe sind hier allerdings nicht allein das Sozialgesetzbuch und der Medizinische Dienst ausschlaggebend. Entscheidendes Plus der Pflegerentenversicherung gegenüber der Pflegetagegeldversicherung ist nämlich, dass hier zusätzlich auf das vorteilhaftere ADL-Punktesystem („Activities of daily living“) zurück gegriffen werden kann. Bei diesem kann der Antragsteller wesentlich einfacher seine Pflegebedürftigkeit nachweisen. Er muss nur zeigen, dass er bestimmte Aktivitäten des Lebens wie z.B. das An- und Auskleiden, Waschen, Rasieren oder die Nahrungsaufnahme nicht mehr selbstständig ausführen kann. Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung sind zwar teurer als die zur Pflegetagegeldversicherung. Dafür hat der Versicherte aber auch entscheidende Vorteile: Neben der Vereinfachung, seine Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, bietet die Pflegerentenversicherung in vielen Tarifen auch umfangreichere Leistungen bei Demenzerkrankungen. Insgesamt genießen Versicherte ein Mehr an Flexibilität: So können die Beitragszahlungen z. B. im Falle von Arbeitslosigkeit reduziert werden. Auch Einmalbeiträge sind möglich, die einen Grundstock für die Pflegevorsorge bilden können. Einige Tarife leisten zusätzlich eine einmalige Auszahlung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, bei anderen ist eine Todesfallleistung eingeschlossen.  Jedenfalls endet im Pflegefall auch sofort die Pflicht zur Beitragszahlung. Im Übrigen sind Beitragserhöhungen bei der Pflegerentenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

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